Evangelisch im Kirchenkreis Wismar Schwerin
 
 
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Schreiben vom 10.10.2007:

 

An die

Kirchgemeinden der Ev.-Luth. Landeskirche Mecklenburgs

Kirchenkreisverwaltungen

Landessuperintendenturen

Kirchlichen Einrichtungen und Werke der Ev.-Luth. Landeskirche Mecklenburgs

 

 

 

Reform der Kirchlichen Arbeitsvertragsordnung

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs hat am 4. Juli 2007 eine neue Kirchliche Arbeitsvertragsordnung (KAVO 2008) beschlossen, mit der im Wesentlichen das nachvollzogen wird, was mit der Tarifrechtsreform für den staatlichen öffentlichen Dienst (TVöD/TVL in Ersetzung des BAT) gültig geworden ist.

Die KAVO 2008 tritt am 1. Januar 2008 in Kraft und ersetzt die bisher geltende Kirchliche Arbeitsvertragsordnung (KAVO 1992).

Neueinstellungen ab dem 1. Januar 2008 werden sich ausschließlich nach der KAVO 2008 richten. Vorhandene Beschäftigte werden zu diesem Zeitpunkt in die KAVO 2008 übergeleitet. Die Überleitungsvorschriften finden sich in einer eigenständigen „Arbeits-rechtsregelung zur Überleitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und zur Regelung des Übergangsrechts“ (ARR-Ü vom 4. Juli 2007). Dabei sieht das Überleitungsrecht besondere Besitzstandsregelungen vor. Dadurch wird ein monatliches Entgelt in bisheriger Höhe sichergestellt.

Den vollständigen Wortlaut der KAVO 2008 sowie der ARR-Ü, jeweils mit Anlagen, sind abgedruckt im Kirchlichen Amtsblatt vom 19. September 2007. Es besteht auch die Möglichkeit, das vollständige neue Regelungswerk unter der Internet-Adresse www.kirche-mv.de/KAVO2008.html nachzulesen. Dort sind die Neuregelungen, insbesondere das komplexe Überleitungsrecht, anhand von Fallbeispielen näher erläutert.

Bitte setzen Sie Ihre Mitarbeiter von den Neuregelungen in Kenntnis.

Zum Ende des Jahres 2007 wird jeder Mitarbeiter eine Mitteilung über seine Zuordnung zu einer Stufe der neuen Entgeltgruppe auf der Grundlage der neuen Entgelttabelle erhalten.

 

In Vertretung

 

 

Böhland

Kirchenrätin

 

 

P.S. Die im Schreiben genannte Internetseite wird in den nächsten Tagen eingerichtet.

 


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