Evangelisch im Kirchenkreis Wismar Schwerin
 
 
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An alle Pastorinnen und Pastoren der ELLM

 

 

Orientierungsgespräche

 

 

 

Liebe Schwestern und Brüder,

 

wie Sie durch die „Richtlinien für Orientierungsgespräche mit Pastorinnen und Pastoren der ELLM“ wissen (s. KABl 12-15/2005, S. 96/97) sollen diese Orientierungsgespräche demnächst auch bei uns beginnen.

Grundlagen und Ziele der Gespräche sind Wertschätzung, eine gute Kultur des Miteinanders, Personalentwicklung, Reflexionshilfe und der Gesamtblick auf Region, Propstei, Kirchen-kreis, Landeskirche und Ökumene.

Die Durchführung der Gespräche soll transparent, verbindlich, strukturiert und langfristig

geplant alle zwei Jahre auf allen Ebenen erfolgen.

Zu den Themen und Fragekatalogen gehören:

Reflexion von eigener Arbeit, gottesdienstliches Leben,

Kinder-, Konfirmanden- und Jugendarbeit,

Kontakte zu Schulen und Eltern,

Gemeindeaufbau, Leitung, Verwaltung, Öffentlichkeitsarbeit

Zusammenarbeit, Diakonie, Geistliches Leben und Fortbildung.

Wo liegen die Schwerpunkte Ihrer Arbeit?

Was gelingt? Was macht Mühe? Was ist zu ändern?

Wie lassen sich dienstliche Anforderungen und private Wünsche vereinbaren?

Welches Echo bekommen Sie?

Welche Unterstützung brauchen Sie?

Was wollen Sie noch ansprechen?

Diese Gespräche sollen 2008 beginnen und jeweils nach konkreter Vereinbarung für ca.

2 Stunden in der Regel in der Landessuperintendentur stattfinden. Mindestens zwei Wochen vor dem Gespräch werden die dafür erarbeiteten Arbeitsbögen zur Vorbereitung zugeschickt.

In den Gesprächen sollen abschließend konkrete Zielvereinbarungen für die nächsten zwei Jahre getroffen und schriftlich formuliert werden.

Die Aufzeichnungen über diese Gespräche und vereinbarten Ziele werden in einer persön-lichen Handakte des Vorgesetzten aufbewahrt und kommen nicht in die Personalakte.

Diese Aufzeichnungen werden nicht weitergegeben. Die Einsichtnahme Dritter wird ausgeschlossen.

Mit Abschluss einer neuen Vereinbarung werden frühere Aufzeichnungen vernichtet. Die Aufzeichnungen werden auch dann vernichtet, wenn die/der Pastorin/Pastor oder Dienstvor-gesetzte die Stelle wechseln bzw. in den Ruhestand gehen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 


Fragebogen.pdf

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