Evangelisch im Kirchenkreis Wismar Schwerin
 
 
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EKD Urlauberseelsorge 2012
ökofaire Beschaffung
Einwerben von Spenden für ein Projekt der Evangelischen Jugend Schwerin
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Diakoniewerk Kloster Dobbertin übernimmt Seniorenpflegeheime der Lindner Gruppe
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34. Deutscher Evangelischer Kirchentag 1.-5. Mai 2013 Hamburg
Lebensmittelhygiene VO für Grillfeste etc.
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Die Efas (Arbeitsstelle für Arbeitssicherheit der EKD) hat unter

www.ekd.de/efas/577.html eine Broschüre download eingestellt, auf dessen Seite 18 ein Verhaltenskodex für kirchliche Veranstalter von Grillfesten etc. veröffentlicht wurde. Demnach ist zuvor das Ordnungsamt einzuschalten und das Fest anzumelden. Nach § 4 der LebensmittelhygieneVO müssen die Personen, auch Ehrenamtliche, die Lebensmittel in nicht verpackter Form (z. B. gegrilltes Fleisch oder angemachte Salate) zum Verzehr in den Verkehr bringen auf Anforderung eine „Belehrungsbescheinigung“ vorzeigen, dass sie über Standards im Umgang mit Lebensmitteln informiert sind. Viele Kirchgemeinden suchen sich dafür nicht Ehrenamtliche, die über Erwachsenenbildung entsprechende Seminare besucht haben, sondern praktisch den örtlichen Fleischer, Schlachter oder Metzger oder in der Gastronomie Tätige, die die Oberhand bei dem Lebensmittelausschank haben. Das Ordnungsamt wird Interesse daran haben, dass – auch bei Stichproben vor Ort – eine Person als verantwortlich für eine sach- und fachgerechte Lebensmittelausgabe zeichnet, die über entsprechende Nachweise verfügt.

 


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