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Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Projektförderung im kulturellen Bereich durch das Land Mecklenburg-Vorpommern
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Vom - VII 4 -
1 Rechtsgrundlage, Zuwendungszweck
Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie, den §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern und der Verwaltungsvorschriften zu
§ 44 Landeshaushaltsordnung Zuwendungen für die Förderung von kulturellen Projekten. Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2 Gegenstand der Förderung
Förderungsfähig sind entsprechend der Anlage 1, die Bestandteil dieser Verwaltungsvorschrift ist, kulturelle Projekte aus den Bereichen Archive, Besondere Kulturprojekte. Bibliotheken, Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Film und Medien, Gedenkstätten, Heimatpflege, Niederdeutsche Sprach- und Kulturarbeit, Initiative „Wege zur Backsteingotik“, Internationale Kulturarbeit, Kinder- und Jugendkunstschulen, Literatur, Museen/Ausstellungen, Musik sowie Soziokultur.
3 Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger können insbesondere Gemeinden, Gemeindeverbände, Landkreise, kreisfreie Städte, Kirchen, Verbände, Vereine, gemeinnützige Gesellschaften sowie natürliche Personen sein. Bei der Weitergabe der Zuwendungen an Dritte sind die für den Zuwendungsempfänger maßgebenden Bestimmungen des Zuwendungsbescheides (einschließlich der Nebenbestimmungen), soweit zutreffend, auch den Dritten aufzuerlegen.
4 Zuwendungsvoraussetzungen
4.1
Zuwendungen werden nur für Vorhaben bewilligt, die von landesweiter oder besonderer kulturpolitischer Bedeutung und in besonderem Landesinteresse sind. Die Projekte müssen einen räumlichen oder inhaltlichen Bezug zu Mecklenburg-Vorpommern aufweisen. Priorität haben Projekte von höchster Qualität, von hoher Innovation und von größter Ausstrahlungskraft auf die Öffentlichkeit.
4.2
Zuwendungen werden nur für solche Vorhaben bewilligt, die noch nicht begonnen worden sind. Der Antragsteller soll seinen (Wohn-)Sitz in Mecklenburg-Vorpommern haben.
4.3
Die Anträge auf eine Projektförderung sollen bis zum 15. November für Maßnahmen des folgenden Jahres beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur vorliegen.
4.4
Eine Förderung durch das Land soll nur bei einer Finanzierungsbeteiligung der Zuwendungsempfänger in Höhe von mindestens 15 Prozent und der Landkreise, kreisfreien Städte oder Gemeinden erfolgen. Die Zuwendungsempfänger sollen sich um eine höchstmögliche Beteiligung Dritter an der Finanzierung der Projekte bemühen.
5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
5.1
Gewährt werden nicht rückzahlbare Zuschüsse als Projektförderung
- in Form einer Anteilsfinanzierung als Regelfall,
- in Form einer Festbetragsfinanzierung als Ausnahmefall.
Eine Vollfinanzierung ist nur möglich, wenn
- wichtige Themen einer Einführung und Vermittlung bedürfen,
- erhobene Einnahmen eine Zugangsbarriere für Teilnehmer bedeuten und
- die Förderung von Einzelkünstlern (Stipendiaten) es erfordert.
Eine Festbetragsfinanzierung kann für die Förderung von Landesverbänden und Projekten mit internationaler, bundesweiter oder landesweiter Beteiligung erfolgen. Stipendien werden immer als Festbetragsfinanzierung vergeben.
Aus einer einmaligen Förderung erwächst kein Anspruch auf eine weitergehende oder anteilige Förderung im Folgejahr.
5.2
Der Finanzierungsanteil des Landes bei der Anteilfinanzierung beträgt bis zu einem Drittel der förderungsfähigen Gesamtausgaben, in begründeten Ausnahmefällen bis zur Hälfte.
Eine Ausnahme ist möglich, wenn
- wichtige Themen einer Einführung oder Vermittlung bedürfen oder
- erhobene Einnahmen eine Zugangsbarriere für Teilnehmer bedeuten.
5.3
Förderungsfähig sind nur die im direkten Zusammenhang mit dem Projekt entstehenden Personal- und Sachausgaben sowie Ausgaben für die Beschaffung von Gegenständen bis
5 000 Euro und Ausrüstungsinvestitionen bis 25 600 Euro, soweit sie direkt dem kulturellen Zweck zugute kommen. Die geförderten Investitionen unterliegen grundsätzlich zeitlich einer Zweckbindung, die durch tatsächliche zweckentsprechende Nutzung abgegolten wird. Die Zweckbindung beträgt bei einer Förderung von Investitionen bis zu 25 600 Euro fünf Jahre. Ist der Zuwendungsempfänger durch Umstände, die er nicht zu vertreten hat, gehindert, die geforderte zweckentsprechende Nutzung zu gewährleisten, entscheidet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur unter Berücksichtigung der Gründe, ob die Zweckbestimmung durch die bisherige tatsächliche Nutzung gleichwohl als erfüllt angesehen werden kann. Bei einer dauerhaften Zweckentfremdung besteht grundsätzlich eine Rückzahlungspflicht.
Der Anteil der Personal- und Sachausgaben an den förderfähigen Gesamtausgaben muss überwiegen.
5.4
Der zu erbringende Eigenanteil kann auch als unbare Leistung in Form von eigenen Arbeits- und Sachleistungen erbracht werden, wenn dadurch das Projekt kostengünstiger finanziert werden kann. Maßgeblich für den Wert der eigenen Arbeitsleistung ist der jeweils durchschnittliche Bruttoverdienst in der Branche für die Arbeitsstunden, die ein Unternehmen für die Durchführung der beantragten Maßnahmen ansetzt. Der Wert der eigenen Arbeitsleistung soll 50 Prozent des in Satz 2 genannten Verdienstes nicht überschreiten.
5.5
Nicht förderfähig sind Projekte mit vorwiegend kommerziellem Charakter.
5.6
Zuwendungen werden grundsätzlich nur gewährt, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben
- bei Gebietskörperschaften und vergleichbaren Institutionen 5 200 Euro,
- bei den übrigen Verbänden und Vereinen 3 100 Euro und
- bei natürlichen Personen 600 Euro übersteigen.
5.7
In besonders begründeten Ausnahmefällen sind überjährige Projekte förderfähig und können, soweit eine haushaltsrechtliche Ermächtigung in Form einer Verpflichtungsermächtigung vorliegt, beschieden werden.
6 Antrags-, Bewilligungs- und Verwendungsnachweisverfahren
6.1
Bewilligungsbehörde ist das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Für die Bewilligung einer Zuwendung bedarf es grundsätzlich eines schriftlichen Antrages nach dem Muster der Anlage 2, die Bestandteil dieser Verwaltungsvorschrift ist. Ein Finanzierungsplan nach dem Muster der Anlage 3, die Bestandteil dieser Verwaltungsvorschrift ist, und eine ausführliche Beschreibung des Projektes sind mit einzureichen. Dem Antrag ist eine Stellungnahme der Kulturverwaltung des Landkreises oder der kreisfreien Stadt sowie eine Bestätigung des Finanzierungsplanes nach Prüfung durch den zuständigen Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt beizufügen. Anträge, in denen die Gesamtfinanzierung nicht erkennbar sichergestellt ist, sind abzulehnen. Anträge, denen die erforderlichen begründenden Unterlagen nicht beiliegen, sind als nicht prüffähig anzusehen. Wenn die konkrete Aufforderung zur Nachlieferung unter angemessener Fristsetzung erfolglos blieb, ist die Förderung allein aus diesem Grunde abzulehnen.
6.2
Voraussetzung für eine Zuwendung ist ein schriftlicher Zuwendungsbescheid. Der Zuwendungsempfänger hat einen entsprechenden Verwendungsnachweis zu erbringen. Der Verwendungsnachweis ist in Form eines Sachberichtes und eines zahlenmäßigen Nachweises spätestens sechs Monate nach Beendigung der Maßnahme der Bewilligungsbehörde vorzulegen. Für den Nachweis der Verwendung gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) sowie die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften (ANBest-K). Tätigkeits- oder Geschäftsberichte sowie Presseberichte sind diesem Verwendungsnachweis beizufügen.
6.3
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung, soweit nicht in der Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen sind, und das Landesverwaltungsverfahrensgesetz.
7 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
7.1
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
7.2
Gleichzeitig tritt die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Projektförderung im kulturellen Bereich durch das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 12. August 2002 (AmtsBl. M-V S. 1015) außer Kraft.
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Anlage 1
Nach Nummer 2 können Projekte aus folgenden Bereichen und mit folgenden inhaltlichen Schwerpunkten gefördert werden:
Archive:
Restaurierung und Verfilmung von Archivgut sowie Verbesserung der technischen Ausstattung öffentlicher Archive.
Besondere Kulturprojekte:
Einsatz neuer Medien in Kunst und Kultur,
genre- und schwerpunktvernetzte Projekte,
Aktivitäten im Bereich Kultur-Tourismus.
Bibliotheken:
Medienanschaffung der Schwerpunktbibliotheken in Oberzentren mit überregionalen Aufgaben,
Zuwendung für Fahrbibliotheken zur Versorgung der ländlichen Bereiche,
Fachstellentätigkeit der öffentlichen Bibliotheken, Koordinierung und Umsetzung landesweiter EDV-Projekte.
Bildende Kunst:
Künstlerische Projekte der Bildenden Kunst und des Kunsthandwerks mit landesweiter, bundesweiter oder internationaler Bedeutung,
Projekte der Landesverbände,
Ausstellungsförderung in den kommunalen und Vereinsgalerien,
Einzelkünstlerförderung als Stipendien und Katalogförderung.
Darstellende Kunst:
Beispielhafte Projekte mit landesweiter, bundesweiter und internationaler Beteiligung,
Projekte der Landesverbände,
Eigeninszenierungen und kreative Projekte freier Theatergruppen sowie von Kinder- und Jugendtheatern,
Tanz- und Theaterkurse für Kinder und Jugendliche,
Einzelkünstlerförderung als Stipendien.
Film und Medien:
Kulturelle Filmförderung,
Filmarchivierung,
Filmfestivals,
Projekte von Institutionen und Vereinen.
Gedenkstätten:
Erhalt und Sicherung bestehender Gedenkstätten,
Projekte zur künstlerischen und wissenschaftlichen Aufarbeitung der Gedenkstättenthematik,
Förderung von Jugendcamps.
Heimatpflege, Niederdeutsche Sprache und Kulturarbeit:
Projekte des Niederdeutschen, der Sprach- und Kulturarbeit entsprechend der Landesverfassung und der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen,
bedeutende Projekte zur Aufarbeitung der Landesgeschichte,
Förderung der Landeskulturtage sowie Projekte der Heimatpflege von landesweiter Bedeutung für Mecklenburg-Vorpommern, wie z. B. Mecklenburg-Vorpommern-Tag,
Projekte landesweit arbeitender Verbände und Institutionen,
Pflege der Tanz- und Trachtenarbeit.
Initiative „Wege zur Backsteingotik“:
Ausstellungen zur Backsteinarchitektur, einschließlich Druckerzeugnisse,
Projekte von Institutionen und Vereinen zur Backsteingotik und zur Hanse, einschließlich Druckerzeugnisse und Multimediaprodukte,
Projekte im Zusammenhang mit der „Europäischen Route der Backsteingotik“ und dem UNESCO-Weltkulturerbe.
Internationale Kulturarbeit:
Projekte und Initiativen mit Beteiligung ausländischer Künstler in Mecklenburg-Vorpommern bzw. mit Beteiligung von Künstlern aus Mecklenburg-Vorpommern im Ausland,
Förderung von Beziehungen zu den Ostseeanrainerstaaten, insbesondere mit den 5 Partnerregionen im Ostseebereich, sowie zu den Partnerregionen in den USA und in Frankreich.
Kinder- und Jugendkunstschulen:
Projekte der Kinder- und Jugendkunstschulen insbesondere in den Bereichen Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Literatur und Medien, Musik, Museen,
Projekte landesweit arbeitender Verbände und Institutionen, Soziokultur.
Literatur:
Projekte der Literatur- und Leseförderung,
Projekte der Literatur- und Autorenvereine und der Literaturhäuser,
Autorenförderung durch Stipendien, Übersetzerförderung.
Museen/ Ausstellungen:
Projekte der Museen von überregionalem Rang, Personalmuseen und museale Einrichtungen, deren Bedeutung, Sammlungsbestand und wissenschaftliche Tätigkeit von erheblichem Landesinteresse sind sowie Projekte zur Schaffung von effizienten Struktur- und Trägermodellen,
Ausstellungsvorhaben von landespolitischer Relevanz; Vernetzung von Aktivitäten, Maßnahmen, die unmittelbar der Vorbereitung und Durchführung von Sonderausstellungen dienen, einschließlich Druckerzeugnisse,
Restaurierung und Konservierung der Bestände,
Erwerb von Kulturgut, das zur Ergänzung und Vervollkommnung bereits bestehender Sammlungen dient,
Beschaffung von Museumseinrichtungen und sonstige Maßnahmen zur Aufnahme und Präsentation von Ausstellungsgut sowie Maßnahmen zur angemessenen Sicherung,
Projekte von Landesverbänden im Museums- und Ausstellungswesen.
Musik:
Projekte der Landesverbände,
landesweit wirksame Musikprojekte mit den Schwerpunkten junge Interpreten aus Mecklenburg-Vorpommern, Ur- und Erstaufführungen von Werken des zeitgenössischen Musikschaffens, Pflege der musikalischen Traditionen Mecklenburgs und Vorpommerns,
Musikfeste unter dem Dach „Musikland Mecklenburg-Vorpommern“,
Einzelkünstlerförderung als Stipendien, Kompositionszuschüsse.
Soziokultur:
Projekte in soziokulturellen Zentren,
Projekte soziokultureller Initiativen,
Projekte zur Kultur und Integration von Ausländern,
Projekte des Landesverbandes.
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Anlage 2
Antrag auf Gewährung von Zuwendungen zur Projektförderung im kulturellen Bereich

An das
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Antragstermin: 15. November
Mecklenburg-Vorpommern
Werderstraße 124
19055 Schwerin
1. Antragsteller Ort, Datum
Name: Landkreis/ kreisfreie Stadt:
Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort):
Kontoinhaber:
Bankverbindung (Geldinstitut, Bankleitzahl, Kontonummer):
Auskunft erteilt: Telefon:
Telefax:
E-Mail:
2. Maßnahme
Maßnahmetitel:
Kurzdarstellung der Maßnahme:
(wer macht was – wann - wo - mit wem, max. 8 Zeilen)
3. Ausgaben im Überblick
(gemäß beiliegendem Finanzierungsplan, Vorsteuerabzug beachten)
Gesamtausgaben
EUR
Beantragter Zuschuss des Landes EUR
4. Projektkonzeption
Zur Projektkonzeption gehören folgende Angaben, die auf einem gesonderten Blatt auszuführen sind:
4.1 Ausführliche Projektbeschreibung mit Zielsetzung
4.2 Begründung der landesweiten Bedeutung, sowie des öffentlichen Interesses
Art der Aktivitäten
Ort des Projektes
4.5 Beginn und Abschluss des Projektes (einschl. Zeitraum für Vor- und Nachbereitung, wenn entsprechende Ausgaben Bestandteil des Finanzplanes sind)
5. Die Satzung, der Vereinsregisterauszug und die Anerkennung der Gemeinnützigkeit
O liegt auf neuestem Stand bereits vor
O wird beigefügt
O wird nachgereicht
6. Der Antragsteller erklärt, dass er für dieses Vorhaben zum Vorsteuerabzug gemäß § 15 des Umsatzsteuergesetzes
O berechtigt O nicht berechtigt
ist.
7. Der Antragsteller versichert, dass die beantragten Mittel im Falle der Bewilligung wirtschaftlich und sparsam verwendet werden. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden Angaben einschließlich der Angaben in dem beiliegenden Finanzierungsplan wird bestätigt.
8. Der Antragsteller erklärt, dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen worden ist.
__________________________________
rechtsverbindliche Unterschrift des/r mit der
rechtsgeschäftlichen Vertretung befugten Person/en
(in Druckbuchstaben wiederholen)
Stellungnahme der Kulturverwaltung des Landkreises/ der kreisfreien Stadt:
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Anlage 3
Finanzierungsplan
Aufstellung der Projektausgaben:
Begründende Unterlagen (z. B. Vertragsentwürfe, Kostenvoranschläge, Angebote) in Kopie jeweils beifügen.
Personalausgaben
EUR
EUR
EUR
EUR
Sachausgaben
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
Investitionen
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
Gesamtausgaben: EUR
Aufstellung zur Finanzierung der Maßnahme:
Eigenanteil
Hinweis: Auch der Eigenanteil muss durch prüffähige Unterlagen belegbar sein.
Einnahmen/Erlöse aus der Maßnahme EUR
Sonstige Eigenmittel des Trägers
(einschließlich unbarer Leistungen, als genaue Aufschlüsselung als Anlage zum
Finanzierungsplan) EUR
Öffentliche Zuwendungen
Für die Maßnahme wurden bereits folgende weitere Zuwendungen beantragt bzw. bewilligt.
Bereits bewilligte oder in Aussicht gestellte Beträge sind mit einem * zu kennzeichnen.
Zuschuss der Gemeinde EUR
Zuschuss des Landkreises EUR
Zuschuss des Landes
(hier beantragt) EUR
Sonstige öffentliche Zuwendungen EUR
Beiträge oder andere Finanzierungsanteile Dritter (z. B. Stiftung, Sponsoring, Spenden)
Für die Maßnahme wurden folgende weitere Beiträge oder andere Finanzierungsanteile Dritter beantragt oder bewilligt. Bereits bewilligte oder in Aussicht gestellte Beträge sind mit einem * zu kennzeichnen.
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
Finanzierung zusammen EUR
Bestätigung des Finanzierungsplanes nach Prüfung durch den zuständigen Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt
__________________________________
(Unterschrift, Dienstsiegel) 
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