|
Die kirchengesetzlichen Regelungen zum Kirchenkreisrat sind in der Kirchenkreisordnung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs und im Kirchengesetz zur Ausführung der Kirchenkreisordnung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs zu finden.
Wichtige Regelungen zu den Aufgaben des Kirchenkreisrates finden sich im Kirchengesetz über das Bauen in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs und im Kirchengesetz über die Finanzierung der kirchlichen Arbeit in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs
Alle genannten Gesetze sind zu finden unter: www.kirche-mv.de

|