Evangelisch im Kirchenkreis Wismar Schwerin
 
 
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Grabmale

Unfall- und Versicherungsschutz erfordert die regelmäßige Überprüfung der Standsicherheit von Grabmalen durch den Friedhofsträger. Die Kirchgemeinde muss hier also regelmäßig tätig werden, wenn sie Trägerin eines Friedhofs ist .

Der Bundesverband des Deutschen Steinmetz-,Stein- und Holzbildhauerhandwerks hat eine Richtlinie für die ERstellung und Prüfung von Grabmalanlagen herausgegeben, die wir mit freundlicher, telefonischer Genehmigung vom 18. März 2009 (Herr Simon) hier zur Verfügung stellen.

 

 


Richtlinie Grabanlagen

Richtlinie_Pruefung_Grabanlagen.pdf

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