Evangelisch im Kirchenkreis Wismar Schwerin
 
 
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DEUTSCHE

ARBEITSGEMEINSCHAFT FÜR EVANGELISCHE GEHÖRLOSENSEELSORGE E.V.

 

Garde-du-Corps-Straße 7

4117 Kassel

Telefon: 05 61 / 7 39 40 51

Telefax: 05 61 / 7 39 40 52

E-Mail: dafeg@t-online.de

                                                                 Datum: 07.11.05

Mittel für Dolmetschen in Gebärdensprache bereitgestellt

- Unterstützung für barrierefreie Amtshandlungen -

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Schwestern und Brüder,

 

endlich eine gute Nachricht: Um einem Anliegen der Behinderten-Gleichstellungs-Gesetzgebung auch im kirchlichen Bereich zu entsprechen, hat die EKD auf Antrag der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Evangelische Gehörlosenseelsorge (DAFEG) im Rahmen eines Projektes Mittel bereitgestellt, um zunächst für zwei Jahre (2006/07) das Dolmetschen in Gebärdensprache für gehörlose Teilnehmer/innen bestimmter Veranstaltungen zu finanzieren.

 

Dabei geht es NICHT um Veranstaltungsangebote der Gehörlosenseelsorge, die sich in Verkündigung, Seelsorge und Bildung in Gebärdensprache direkt an Gehörlose wendet. Dieser Dienst der Gehörlosenseelsorge bleibt von diesem Projekt unberührt.

Es geht auch NICHT darum, dass ALLE Veranstaltungen in jeder Gemeinde in Gebärdensprache gedolmetscht werden sollen.

 

SONDERN: Einzelne gehörlose Teilnehmer/innen an kirchlichen Amtshandlungen in Ihren Gemeinden sollen die Möglichkeit der barrierefreien, verstehenden Teilhabe bekommen.

Beispiele sollen erläutern, um was es dabei geht:

a) Frau Müller ist gehörlos, sie soll bei der Taufe ihrer hörenden Nichte

    Patin werden. Die Taufe findet nicht im Gehörlosengottesdienst, sondern in

    der hörenden Gemeinde der Nichte statt, Frau Müller und ihr  

    Lebensgefährte sind bei dem Taufgottesdienst die einzigen Gehörlosen.

    Sie wollen an dem Geschehen verstehend teilnehmen. Für diesen Fall

    können jetzt Mittel für das Dolmetschen in Gebärdensprache beantragt

    werden, und zwar für den Taufgottesdienst wie auch für das vorbereitende

     Taufgespräch.

b) Der hörende Sohn des gehörlosen Ehepaares Meier möchte kirchlich

    getraut werden. Mit seiner zukünftigen Ehefrau entscheidet er sich für die

    Hochzeit in einem hörenden Umfeld: ein musikalisch gestalteter

    Gottesdienst, alle Freunde und sonstigen Verwandten beider Familien 

    sind hörend, die Eltern sind die einzigen Gehörlosen in der Familie. Damit

    sie verstehend teilnehmen können, wird eine Dolmetscherin in

    Gebärdensprache benötigt.

c) Die Eltern von David sind gehörlos, David ist hörend. Er soll jetzt nach

   einem Jahr  Konfirmanden Unterricht konfirmiert werden. Klar: Die Eltern  

   wollen auch verstehen, was mit ihrem Sohn geschieht: Die Elternabende

   und die Konfirmation, ggf. auch der Gottesdienst des ersten Abendmahls

   werden gedolmetscht.

d) Herr Schulze (hörend) ist verstorben. Seine Nachbarin, Frau Schneider,

    möchte als einzige Gehörlose verstehend an der Bestattung teilnehmen.

    Das kann sie nur mit Hilfe eines Gebärdensprachdolmetschers.

e) Gegenbeispiel: Herr Schulze aus dem Beispiel d) ist selbst gehörlos

    gewesen. Nicht nur die Witwe, sondern auch alle Freunde und Bekannte

    sind gehörlos und möchten an der Bestattung teilnehmen. Diese

    Bestattung gehört zu den klassischen Aufgaben der Gehörlosenseelsorge.

 

Also: Bei Amtshandlungen in „Lautsprache", bei denen einzelne betroffene gehörlose Personen teilnehmen, können Mittel aus diesem Fonds zur Finanzierung des Dolmetschens in Deutsche Gebärdensprache beantragt werden.

 

Weil die Mittel begrenzt sind, muss die Verwendung auf die Teilnahme an Amtshandlungen beschränkt bleiben. Das Dolmetschen von regelmäßigen Veranstaltungen, Gruppenarbeit, Bildungs- und Beratungsangeboten usw., aber auch die Teilhabe gehörloser evangelischer Christen an synodalen Gremien kann leider aus diesem Fonds nicht unterstützt werden.

 

Da viele Angehörige dieses Angebot nicht kennen, bitten wir Sie, bei den vorbereitenden Gesprächen auf Andeutungen zu achten, wie: „Unsere Tante hört nicht gut, aber sie kann trotzdem alles von den Lippen ablesen." Bitte klären Sie dann mit den Angehörigen, ob die Tante sich in Gebärdensprache verständigen kann. Dann kommt dieser Fonds für die Finanzierung eines Dolmetschers / einer Dolmetscherin in Frage. Oder versteht die Tante die Gebärdensprache nicht? Dann würde auch ein/e Gebärdensprachdolmetscher/in nicht helfen.

 

Wie werden die Mittel beantragt?

Sie oder die Betroffenen selbst geben eine konkrete Bedarfs meld u ng an die für Ihr Gebiet zuständige Gehörlosenseelsorge. Die Daten finden Sie im An Schriften Verzeichnis Ihrer Kirche. Sie können aber auch bei der DAFEG nachfragen. Dort erfahren Sie, welche/r Gehörlosenseelsorger/in zuständig ist.

Die Gehörlosenseelsorge prüft, ob Ihr „Fall" den Bedingungen des Fonds entspricht, gibt den Auftrag an eine/n Gebärdensprachdolmetscher/in und sorgt über die DAFEG für die finanzielle Abwicklung.

 

Der/die Gebärdensprachdolmetscher/in wird sich nach Möglichkeit mit Ihnen in Verbindung setzen.

 

Wir hoffen, dass mit diesem Projekt

•     die Gleichberechtigung gehörloser Christinnen und Christen gefördert

      werden kann, - und

•     in dem 2-jährigen Projektzeitraum der Bedarf der dafür benötigten Mittel

       für die Zukunft eruiert  werden kann.

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihre Gehörlosenseelsorge oder an die DAFEG.

 

Mit freundlichen Grüßen

für den Vorstand der DAFEG

Benno Weiß, Pfarrer

 


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